Diese Guidelines ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Prismeo GmbH in der Fassung 3.1, gültig ab 22.09.2026, und werden Bestandteil des Vertrags, wenn sie bei Vertragsschluss einbezogen wurden.
Sie richten sich an unsere Kunden und an alle Personen, die im Rahmen einer Buchung im Prismeo LAB arbeiten, produzieren, teilnehmen oder zu Gast sind.
Vertragspartner bleibt der jeweilige Kunde. Er sorgt dafür, dass auch Crew, Dienstleister, Teilnehmer und Gäste die für sie relevanten Regeln kennen und beachten.
Bei Widersprüchen gilt: individuelle Vereinbarung vor AGB, AGB vor Guidelines.
Willkommen im Prismeo LAB
Du hast einen unserer Erlebnis-, Event- oder Produktionsräume gebucht – danke, dass du hier bist.
Damit dein Tag und der Tag der Menschen nach dir gut funktioniert, haben wir die wichtigsten Spielregeln zusammengefasst. Nicht als Bürokratie, sondern als Grundlage für einen Ort, an dem Technik funktioniert, Räume gut aussehen und echte Arbeit passieren kann.
Wenn etwas unklar ist: Sprich uns an. Wir sind an der Reception oder telefonisch erreichbar.
1. Ankunft & Check-in
Mietzeit inklusive Auf- und Abbau
Die vereinbarte Zeit umfasst alles:
- Anlieferung
- Aufbau
- Veranstaltung oder Produktion
- Abbau
- die vereinbarte Übergabe der Räume
Bitte plane diese Zeiten realistisch ein.
Früher kommen oder länger bleiben
Wenn du früher kommen möchtest, stimme das bitte vorher mit uns ab.
Auch einen Overrun klären wir am besten im Vorfeld. Geht das kurzfristig nicht, können wir eine Überziehung dulden, solange keine Buchung nach dir wartet und keine Sicherheits-, Betriebs- oder Behördenanforderung entgegensteht.
Bitte verlass dich nicht darauf: Ein Anspruch auf Verlängerung entsteht dadurch nicht.
Für jede angefangene halbe Stunde einer nicht bereits anderweitig vergüteten Überziehung berechnen wir 1/16 der Tagesmiete nach Maßgabe von § 3 der AGB.
Technikeinweisung
Komplexe Anlagen – zum Beispiel Dolby-Atmos-System, Streaming-Setup, Kamerasteuerung oder Greenscreen-Technik – werden vor der selbstständigen Nutzung eingewiesen.
Wenn du Unterstützung brauchst, sag uns Bescheid.
2. Personenzahl & Kapazität
Die behördlich genehmigten Kapazitätsgrenzen sind verbindlich:
- maximal 80 Personen stehend im Gesamtbereich
- maximal 60 Personen bei Bestuhlung
Die bei der Buchung vereinbarte Teilnehmerzahl ist unsere Grundlage für Planung und Kalkulation.
Die verbindliche Teilnehmerzahl brauchen wir spätestens sieben Kalendertage vor der Veranstaltung in Textform. Eine E-Mail genügt. Ohne Meldung gilt die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannte Personenzahl.
Wird es kurzfristig weniger, berechnen wir eine Verringerung um bis zu 10 % nicht, sofern du uns spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn in Textform informierst. Vereinbarte Mindestteilnehmerzahlen oder Mindestvergütungen bleiben davon unberührt.
Was darüber hinausgeht oder später kommt, behandeln wir nach den Stornierungsregelungen der AGB.
Wir kalkulieren dabei nicht die ganze Veranstaltung neu, sondern sehen uns an, welche Leistungen die Änderung tatsächlich betrifft – Speisen und Getränke, Verbrauchsmaterial, Personalaufwand und anderes, was sich nach Köpfen bemisst. Raummiete, Technik- und Organisationspauschalen bleiben, wie sie sind, solange sich ihr Umfang durch die neue Zahl nicht wirklich ändert. Ändert eine größere Verschiebung die Raumplanung, den Personaleinsatz oder das Konzept, sprechen wir die Mehr- oder Minderkosten vorher mit dir durch.
Bereits entstandene oder nicht mehr vermeidbare Catering- und Fremdkosten bleiben nach den AGB bestehen.
Mehr Personen sind möglich, wenn es organisatorisch und räumlich passt und die zulässige Maximalbelegung nicht überschritten wird; abgerechnet wird dann die tatsächliche Zahl.
Die Fristen sind kein Formalismus: Personal, Getränke und Catering disponieren wir danach.
Unbefugte Personen, die nicht zur gebuchten Veranstaltung gehören, dürfen die Räume nicht betreten.
3. Essen & Trinken
Essen
Essen gehört grundsätzlich in die Hongkong Kitchen oder in die dafür vorgesehenen Bereiche.
In Räumen mit Teppichboden – insbesondere im Showroom, Theater, Idea Lab und Studio – bitte keine Speisen konsumieren. Getränke dürfen dort nur in sicher verschlossenen Behältern mitgeführt werden.
Entsteht eine übermäßige Verschmutzung, können die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Kosten einer Sonderreinigung nach Maßgabe der AGB berechnet werden.
Wasser, Kaffee und Tee
Wenn du eine Tagungspauschale gebucht hast, sind die dort im Angebot ausgewiesenen Basisgetränke bereits dabei.
Du musst dafür nichts mitbringen oder nachbestellen.
Eigene Getränke
Weitere mitgebrachte Getränke sind grundsätzlich möglich.
In Studio, Box und Theater sind Glasflaschen und offene Gläser nicht zulässig. Bitte nutze dort ausschließlich bruchsichere, sicher verschließbare Behälter.
Eigenes Catering
Externes Catering ist nach vorheriger Abstimmung möglich.
Wir stellen nach Verfügbarkeit Serviceflächen zur Verfügung und klären mit dir, welche Küchenbereiche genutzt werden dürfen.
Unsere Küchentechnik, Geräte, Geschirr und sonstige Ausstattung dürfen durch externe Caterer nur nach vorheriger Absprache genutzt werden. Hierfür können zusätzliche Kosten vereinbart werden.
Alkohol
Alkoholische Getränke sind im Rahmen der Veranstaltung grundsätzlich erlaubt.
Wenn Alkoholkonsum zu konkreten Störungen, Gefährdungen oder Schäden führt, können wir die weitere Ausgabe oder den Konsum im LAB einschränken.
4. Musik & Lärm
Das Prismeo LAB liegt im 5. Boden eines Gebäudes mit weiteren Nutzern. Bitte nimm deshalb besonders bei Veranstaltungen mit Musik Rücksicht auf die Nachbarschaft.
Lautstärke
Außerhalb des akustisch ausgelegten Showrooms sollte Beschallung nur in einer Lautstärke erfolgen, die andere Gebäudenutzer nicht vermeidbar beeinträchtigt.
Als praktischer Richtwert gilt: Im Flurbereich sollte normale Sprache weiterhin verständlich sein.
Zeiten
Veranstaltungen mit erhöhter Lautstärke – etwa Musikveranstaltungen, Livestreams mit Publikum oder Konzerte – sind grundsätzlich zwischen 08:00 und 22:00 Uhr möglich.
Abweichende Zeiten müssen vorher mit uns abgestimmt werden. Eine Zustimmung steht immer unter dem Vorbehalt gesetzlicher, behördlicher und gebäudeseitiger Vorgaben.
Eigene Beschallungsanlagen
Größere eigene Lautsprechersysteme dürfen nur nach vorheriger Zustimmung in Textform angeschlossen und betrieben werden.
5. Sicherheit
Sicherheit geht vor Gestaltung, Timing und Produktion.
Bei einer konkreten Gefahr für Menschen, Gebäude oder Technik können wir die Nutzung einzelner Anlagen oder Bereiche unmittelbar unterbrechen.
5.1 Pyrotechnik & offenes Feuer
Pyrotechnik ist im gesamten Prismeo LAB grundsätzlich untersagt.
Dazu gehören insbesondere:
- Feuerwerk und Knallkörper
- Bühnenpyrotechnik
- Flammeneffekte
- Wunderkerzen
- vergleichbare pyrotechnische Effekte
Eine Ausnahme ist ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Prismeo GmbH in Textform möglich.
Gleiches gilt für offenes Feuer, beispielsweise:
- Kerzen
- Gaskocher
- Feuerschalen
- offene Brenner
Eine Zustimmung von Prismeo ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigung.
Frag uns bei entsprechenden Planungen frühzeitig. Wir prüfen gemeinsam Brandschutz, Rauchmeldeanlage, Versicherung und technische Voraussetzungen. Ohne diese Prüfung können wir keine Ausnahme freigeben – ohne unsere Zusage bleibt es beim Verbot.
5.2 Rauch, Nebel & Haze
Unsere Rauchmeldeanlage ist sehr sensibel.
Nebelmaschinen, Haze-Generatoren, Dry-Ice-Systeme und sonstige Rauch- oder Nebelerzeuger dürfen deshalb nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung in Textform eingesetzt werden.
Wird eine solche Anlage ohne unsere Freigabe betrieben und dadurch schuldhaft ein Fehlalarm ausgelöst, trägt der Kunde die dadurch tatsächlich entstehenden Kosten, soweit ihm das Verhalten rechtlich zuzurechnen ist.
5.3 Rauchen & Dampfen
Das gesamte Prismeo LAB ist rauchfrei.
Das gilt auch für:
- E-Zigaretten
- Vapes
- vergleichbare Produkte
Rauchen und Dampfen sind ausschließlich in den dafür zulässigen Außenbereichen des Gebäudes möglich. Bitte beachte dort zusätzlich die Regeln des Gebäudeeigentümers.
5.4 Fluchtwege & Brandschutz
Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlöscher und andere Brandschutzeinrichtungen müssen jederzeit vollständig zugänglich bleiben.
Nicht erlaubt sind insbesondere:
- Zustellen von Fluchtwegen
- Verdecken oder Verkleben von Notausgangsschildern
- Manipulation von Brandschutztechnik
- Abstellen von Material vor Feuerlöschern oder Notausgängen
5.5 Elektrische Geräte, Hängungen & Rigging
Der Einsatz leistungsstarker elektrischer Anlagen sowie Hängungen, Traversensysteme, Rigging oder vergleichbare Installationen bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform.
Mitgebrachte Technik muss den jeweils geltenden gesetzlichen und technischen Sicherheitsanforderungen entsprechen und betriebssicher sein.
6. Technik & Equipment
Unsere Technik ist für dich da – bitte behandle sie entsprechend.
Dazu gehören unter anderem:
- Kameras
- Lichtsysteme
- Dolby-Atmos-Anlage
- Streaming-Setup
- iPads
- Whiteboards
- Steuerungs- und Peripheriegeräte
Bedienung
Komplexe Technik darf erst nach der vorgesehenen Einweisung selbstständig bedient werden.
Einstellungen, Konfigurationen, Verkabelungen und Installationen dürfen nicht ohne vorherige Abstimmung grundlegend verändert werden.
Für Schäden gelten die Haftungsregelungen der AGB.
Eigene Technik
Eigene Laptops, Kameras und kleinere Produktionsmittel kannst du selbstverständlich mitbringen.
Bevor du eigene Geräte mit fest installierter Prismeo-Technik, Steuerungssystemen oder besonderen Netzwerkkomponenten verbindest, stimme dich bitte mit uns ab.
Backup bei Produktionen
Wenn du Audio-, Video- oder sonstige digitale Inhalte produzierst, sichere deine Produktionsergebnisse vor dem Verlassen des LAB auf eigenen oder von dir kontrollierten Datenträgern beziehungsweise Speichersystemen.
Für die Haftung bei Datenverlust gilt § 6 der AGB.
Wenn Prismeo ausdrücklich eine Aufzeichnung, Datensicherung oder Datenübergabe als Leistung übernommen hat, gilt die dazu getroffene Vereinbarung.
7. Räume, Möbel & Dekoration
Möbel
Möbel und Ausstattung dürfen im Rahmen der gebuchten Nutzung grundsätzlich umgestellt werden.
Am Ende der Buchung stellst du sie bitte wieder in die ursprüngliche Anordnung zurück, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Wenn du dir beim Ausgangszustand unsicher bist, mach zu Beginn einfach ein Foto.
Dekoration
Nageln und Bohren sind nicht erlaubt.
Das gilt ebenso für andere mechanische Befestigungen, die Wände, Decken, Böden oder feste Einbauten beschädigen können.
Klebungen oder andere rückstandsfrei entfernbare Befestigungen sind nur nach vorheriger Abstimmung zulässig.
Wir sagen dir gern, welche Materialien auf den jeweiligen Oberflächen funktionieren.
Konfetti, Glitter, Streudekoration & Schaum
Konfetti, Glitter und ähnliche Streudekoration sowie Schaum und Schaumeffekte – insbesondere Schaummaschinen oder Schaumkanonen – dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Prismeo GmbH in Textform eingesetzt werden.
Sie verursachen erheblichen Reinigungsaufwand, können Böden und technische Einrichtungen beeinträchtigen und zusätzliche Sicherheitsrisiken schaffen.
Entsteht dadurch eine übermäßige Verschmutzung oder zusätzlicher Reinigungsaufwand, können die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Kosten der Sonderreinigung zusätzlich berechnet werden.
8. Sauberkeit & Übergabe
Bitte übergib die Räume am Ende deiner Mietzeit besenrein.
Das bedeutet insbesondere:
- eigenen Müll in die vorgesehenen Behälter entsorgen oder mitnehmen;
- eigene Materialien und Gegenstände vollständig entfernen;
- Möbel in die vereinbarte Ausgangsposition zurückstellen;
- verwendete Flächen in einem üblichen sauberen Zustand hinterlassen.
Welche regulären Reinigungsleistungen im vereinbarten Preis enthalten sind, richtet sich nach deinem Angebot bzw. deiner Buchungsbestätigung.
Bei außergewöhnlicher Verschmutzung – etwa Lebensmittel auf Teppich, Farbe, Klebstoffrückstände, Schaumreste oder vergleichbare Verunreinigungen – können die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Kosten einer Sonderreinigung zusätzlich berechnet werden.
9. Untervermietung, externe Crews & Dritte
Die Weitergabe einer Buchung oder Untervermietung von Räumen an einen anderen Veranstalter ist nur nach vorheriger Zustimmung der Prismeo GmbH in Textform zulässig.
Externe Crews, Filmteams, Eventdienstleister, Trainer, Referenten oder Caterer sind selbstverständlich möglich.
Informiere uns bitte vorher, wenn solche Teams Zugang zu besonderen Produktions-, Technik- oder Küchenbereichen benötigen. So können wir Ankunft, Zugang und gegebenenfalls erforderliche Einweisungen organisieren.
Als Vertragspartner sorgst du dafür, dass deine Dienstleister und Teilnehmer die für sie relevanten Sicherheits- und Nutzungsregeln kennen.
Veranstaltungsleitung. Bitte benenne uns vor Beginn der Veranstaltung mindestens eine Person, die vor Ort ist, weisungsbefugt handeln kann und für uns ansprechbar bleibt. Sie sorgt dafür, dass diese Guidelines eingehalten werden – und sie ist diejenige, bei der wir uns melden, wenn etwas geklärt werden muss.
10. Datenschutz, Foto & Video
Eigene Aufnahmen
Du und deine Gäste dürfen im Rahmen der gebuchten Nutzung grundsätzlich Foto-, Ton- und Videoaufnahmen anfertigen.
Für die Rechtmäßigkeit der von dir veranlassten Aufnahmen bist du als Veranstalter beziehungsweise Produzent verantwortlich. Das betrifft insbesondere erforderliche Einwilligungen, Informationspflichten, Persönlichkeitsrechte und sonstige Rechte der aufgenommenen Personen.
Für die rechtlichen Einzelheiten gilt § 7 der AGB.
Prismeo als Location
Bei kommerziellen Produktionen, in denen das Prismeo LAB deutlich als Location dargestellt wird, freuen wir uns über eine kurze Abstimmung im Vorfeld.
Und wenn es zum Projekt passt, natürlich auch über eine Erwähnung oder einen Tag in der Veröffentlichung.
Beides ist keine Voraussetzung für die normale Nutzung der gebuchten Räume.
11. Verstöße & Konsequenzen
Die meisten Situationen lassen sich vor Ort schnell und unkompliziert lösen.
Wenn etwas nicht passt, sprechen wir dich zunächst darauf an.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Guidelines oder andere vertragliche Pflichten können wir die Nutzung einzelner Bereiche oder – wenn erforderlich – die Veranstaltung unterbrechen.
Eine sofortige Unterbrechung ist insbesondere möglich, wenn:
- Menschen konkret gefährdet werden;
- Flucht- oder Rettungswege beeinträchtigt sind;
- Brandschutzvorgaben verletzt werden;
- gesetzliche oder behördliche Vorgaben eine Fortsetzung untersagen;
- Gebäude oder Technik konkret gefährdet sind.
Soweit es die Situation zulässt, erhältst du Gelegenheit, den Verstoß zu beseitigen.
Eine vollständige Beendigung der Veranstaltung kommt insbesondere in Betracht, wenn ein schwerwiegender Verstoß nicht behoben wird, sich wiederholt oder eine Fortsetzung für Prismeo unzumutbar ist.
Die finanziellen Folgen einer Unterbrechung oder Beendigung richten sich nach den AGB und den gesetzlichen Vorschriften.
Kontakt & Ansprechpartner vor Ort
Reception Prismeo LAB
Hongkongstraße 1, 5. Boden
20457 Hamburg
Telefon: +49 40 319 937 85
E-Mail: moin@prismeo.live
Wir sind während deiner Buchung ansprechbar – nutze uns.
Lieber einmal mehr gefragt als einmal zu viel improvisiert.
Diese Guidelines können in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden. Bei Widersprüchen, Abweichungen oder Auslegungszweifeln ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Für bereits geschlossene Verträge bleibt grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung maßgeblich.